Abb Ausnahmen 2G+

Erweiterte Regeln zur Testbefreiung

Die neue Coronaschutzverordnung erweitert den Personenkreis, der von der Testpflicht beim Sport befreit ist. Folgende Personen müssen keinen Test vorlegen:

  • Dreifachgeimpfte (auch einer Impfung mit Johnson&Johnson)
  • Genesene mit mind. einer Impfung
  • „frisch“ Geimpfte – d. h. doppelt geimpfte Personen zwischen 14 und 90 Tage nach der Zweitimpfung
  • „frisch“ Genesene, 27 – 90 Tage nach dem PCR-Test

Das NRW-Gesundheitsministerium hat alle Informationen unter diesem Link zusammen gefasst. Für alle nicht geannten Gruppen gilt die Testpflicht weiterhin.

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