Abb Ausnahmen 2G+
Erweiterte Regeln zur Testbefreiung
Die neue Coronaschutzverordnung erweitert den Personenkreis, der von der Testpflicht beim Sport befreit ist. Folgende Personen müssen keinen Test vorlegen:
- Dreifachgeimpfte (auch einer Impfung mit Johnson&Johnson)
- Genesene mit mind. einer Impfung
- „frisch“ Geimpfte – d. h. doppelt geimpfte Personen zwischen 14 und 90 Tage nach der Zweitimpfung
- „frisch“ Genesene, 27 – 90 Tage nach dem PCR-Test
Das NRW-Gesundheitsministerium hat alle Informationen unter diesem Link zusammen gefasst. Für alle nicht geannten Gruppen gilt die Testpflicht weiterhin.