Keine Testpflicht für Dreifachgeimpfte

Anpassung der Testpflicht

Liebe Mitglieder,

mit der neuen Coronaschutzverordnung gelten ab dem 13.01.2022 neue Regelungen:

  • Dreifachgeimpfte („geboosterte“) Teilnehmende müssen nicht mehr getestet sein
  • Personen, die doppelt geimpft und danach von Corona genesen sind, brauchen ebenfalls für 3 Monate nach der Erkrankung keinen Test. Bitte bringt zum Nachweis eurer positiv ausgefallenes PCR-Testergebnis, eure Quarantäneanordnung oder eine sog. Gleichstellungsbescheinigung/Genesenenbescheinigung mit. Die drei Monate gelten ab dem Tag, an dem die Probe des PCR-Tests entnommen wurde oder ab dem ersten Quarantänetag.

Alle anderen Teilnehmende brauchen weiterhin einen Test. Ein beaufsichtigter Selbsttest ist ebenfalls möglich. Er muss außerhalb der Halle gemacht werden. Wir bitten euch jedoch wegen des Zeitaufwands für die Übungsleitungen dringend, auf einen Selbsttest zu verzichten und stattdessen einen Bürgertest zu machen. Ein Selbsttest, der bereits im Vorfeld und nicht in Anwesenheit der Übungsleitung vorgenommen wurde, kann nicht anerkannt werden. Selbsttest müssen selbst mitgebracht werden.

Die übrigen Regeln bleiben unverändert und können unter https://tge-selm.com/neue-coronaregeln-bis-der-tge nachgelesen werden.

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